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Was ist die Rot-Weiß-Rot Karte und wie erhält man sie?

Die Rot-Weiß-Rot Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Drittstaatsangehörige in Österreich. Die Bewerbung wird auf Basis eines Punktesystems und eines Jobangebots bewertet.

Wer kann sich bewerben?

  • Qualifizierte Arbeitskräfte und Fachkräfte
  • Personen in Mangelberufen
  • Absolventen österreichischer Universitäten
  • Hochqualifizierte Fachkräfte

Grundlegende Anforderungen:

  • Gültiges Jobangebot in Österreich
  • Berufliche Qualifikation und Diplom
  • Nachweise über Berufserfahrung
  • Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse
  • Gültiger Reisepass

Die Karte wird normalerweise für 24 Monate ausgestellt und erlaubt zunächst die Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber. Nach Ablauf kann die "Rot-Weiß-Rot Karte Plus" mit erweiterten Arbeitsrechten erworben werden.

Der Antragsprozess kann je nach persönlicher Situation variieren. Professionelle Beratung wird empfohlen.

Wie verlängere ich meine Aufenthaltsgenehmigung?

Sie müssen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Österreich einen Verlängerungsantrag stellen. Der Antrag sollte in der Regel vor dem Ablaufdatum bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eingereicht werden.

Allgemeine Antragsschritte:

  1. Termin bei der zuständigen Behörde Ihrer Region vereinbaren (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat/MA35 usw.)
  2. Erforderliche Dokumente vorbereiten (Reisepass, aktuelle Aufenthaltsgenehmigung, Einkommensnachweis, Meldezettel, Krankenversicherung usw.)
  3. Erforderliche Antragsgebühr bezahlen
  4. Zum Termin erscheinen und Antrag abschließen

Wichtige Informationen:

  • Der Verlängerungsantrag muss unbedingt vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden.
  • Die erforderlichen Dokumente können je nach Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung variieren.
  • Das Antragsverfahren kann je nach Bundesland und Behörde unterschiedlich sein.

Es wird empfohlen, die Website der zuständigen Behörde in Ihrer Region für aktuelle Anforderungen und offizielle Informationen zu konsultieren.

Was ist für die Familienzusammenführung erforderlich?

Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in Österreich können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren im Rahmen der Familienzusammenführung nachziehen.

Grundvoraussetzungen:

  • Ausreichendes Einkommen: Regelmäßiges und legales Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Familie.
  • Angemessene Wohnung: Ausreichend große und offiziell gemeldete Wohnung für die Familienangehörigen.
  • Krankenversicherung: Gültige Krankenversicherung in Österreich für alle Familienmitglieder.
  • Deutschkenntnisse: In den meisten Fällen wird vom Ehepartner ein Nachweis über grundlegende Deutschkenntnisse (meist A1) verlangt.

Die geforderten Dokumente und Bedingungen können je nach Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und dem Bundesland variieren.

Der Prozess der Familienzusammenführung kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich lange dauern. Es wird empfohlen, die offiziellen Informationen der zuständigen Behörden für aktuelle Bedingungen zu prüfen.

Was passiert, wenn ich ohne Arbeitsgenehmigung arbeite?

Arbeiten ohne gültige Arbeitsgenehmigung in Österreich ist illegal und kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben.

Mögliche Folgen für Arbeitnehmer:

  • Geldstrafen
  • Widerruf der bestehenden Aufenthaltsgenehmigung
  • Abschiebung aus Österreich
  • Negative Bewertung bei zukünftigen Visa- und Aufenthaltsanträgen

Mögliche Folgen für Arbeitgeber:

  • Hohe Verwaltungsstrafen
  • Amtliche Sanktionen und Kontrollen
  • Bei wiederholten Verstößen schwerere rechtliche Konsequenzen

Der richtige Weg: Sie müssen unbedingt über eine geeignete Arbeitsgenehmigung verfügen, bevor Sie in Österreich zu arbeiten beginnen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Art der Arbeitsgenehmigung für die Position, in der Sie arbeiten werden, geeignet ist.

Strafen und Sanktionen können je nach persönlicher Situation variieren. Es wird empfohlen, die Ankündigungen der zuständigen Behörden für aktuelle und offizielle Informationen zu verfolgen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Daueraufenthalt (unbefristeter Aufenthalt)?

Der Daueraufenthalt – EU (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) gewährt das Recht auf dauerhaften Aufenthalt und Arbeit in Österreich. Mit dieser Genehmigung erhalten Sie Rechte, die denen von EU-Bürgern nahe kommen.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Langfristiger rechtmäßiger Aufenthalt: In den meisten Fällen mindestens 5 Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Deutschkenntnisse: Normalerweise mindestens B1-Niveau-Sprachzertifikat
  • Integrationsbedingungen: Erforderliche Integrationsmodule müssen absolviert sein
  • Ausreichendes und regelmäßiges Einkommen
  • Gültige Krankenversicherung
  • Angemessene Wohnverhältnisse

Vorteile: Unbefristetes Aufenthaltsrecht, freiere Arbeitsmöglichkeiten und Reiseerleichterungen innerhalb der Europäischen Union.

Die erforderlichen Dokumente und Bedingungen können je nach aktueller Aufenthaltsart und persönlicher Situation variieren.

Was ist für den Staatsbürgerschaftsantrag erforderlich?

Ein Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft ist möglich, wenn bestimmte Aufenthaltsdauern und Integrationsbedingungen erfüllt sind.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Rechtmäßige Aufenthaltsdauer: In der Regel sind mindestens 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich
  • Bei guter Integration: In einigen Fällen kann diese Frist kürzer sein
  • Deutschkenntnisse: Normalerweise B2-Niveau-Deutschzertifikat
  • Integrationsprüfung (österreichische Geschichte, Kultur und Rechtsordnung)
  • Regelmäßiges und ausreichendes Einkommen
  • Unbescholtenes Vorstrafenregister
  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit: Doppelstaatsbürgerschaft wird im österreichischen Recht nur in Ausnahmefällen akzeptiert

Der Staatsbürgerschaftsantrag ist ein sehr detaillierter Prozess und jeder Antrag wird individuell bewertet.

Ausnahmen bei der Doppelstaatsbürgerschaft und Antragsvoraussetzungen können je nach persönlicher Situation variieren. Für aktuelle und offizielle Informationen wird empfohlen, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Mein Arbeitgeber zahlt mein Gehalt nicht, was soll ich tun?

Die Nichtzahlung des Gehalts ist in Österreich eine schwerwiegende arbeitsrechtliche Verletzung. Um Ihre Rechte zu schützen, wird empfohlen, folgende Schritte zu befolgen:

1. Schritt – Schriftliche Aufforderung:

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich (per E-Mail oder Brief) zur Zahlung auf und setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist.

2. Schritt – Kontakt zur Arbeiterkammer:

Die Arbeiterkammer bietet Arbeitnehmern kostenlose Rechtsberatung. Sie können Unterstützung vom Arbeiterkammer-Büro in Ihrem Bundesland erhalten.

3. Schritt – Rechtlicher Prozess:

Bei Bedarf kann der Weg zum Arbeitsgericht eingeschlagen werden.

Wichtig: Bewahren Sie unbedingt Ihre Arbeitsstunden, Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag und Korrespondenz auf. Diese sind als Beweismittel von großer Bedeutung.

Es kann hilfreich sein, während des Prozesses Unterstützung bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente und der Kommunikation mit offiziellen Stellen zu erhalten.

Wie viel Arbeitslosengeld kann ich vom AMS erhalten?

Das Arbeitslosengeld wird in Österreich in der Regel auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes Ihres vorherigen Nettoeinkommens berechnet.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Für eine bestimmte Zeit versicherungspflichtig gearbeitet haben
  • Rechtzeitige Anmeldung beim AMS
  • Aktive Arbeitssuche
  • Einhaltung der vom AMS angebotenen Termine und Angebote

Höhe und Dauer:

Die Höhe der Zahlung und die Zahlungsdauer variieren je nach Ihrem vorherigen Verdienst, Ihrer Arbeitsgeschichte, Ihrem Alter und Ihrer persönlichen Situation.

Achtung: Sie müssen auf Briefe und Termine vom AMS rechtzeitig reagieren. Andernfalls können Zahlungen vorübergehend ausgesetzt werden.

Für aktuelle Berechnungen und Ihre Rechte wird empfohlen, Informationen von den offiziellen Beratungsdiensten des AMS einzuholen.

Was ist die Abfertigung und wie erhält man sie?

Die Abfertigung ist eine Abfindung, die in Österreich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Es gibt zwei verschiedene Systeme:

1. Altes System (Beginn vor 2003):

  • Es ist erforderlich, eine bestimmte Zeit im selben Betrieb gearbeitet zu haben
  • Anspruch besteht normalerweise bei Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Die Höhe der Zahlung steigt mit der Beschäftigungsdauer

2. Neues System (Beginn nach 2003):

  • Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen kleinen Prozentsatz des Gehalts in einen Fonds namens Vorsorgekasse ein
  • Der angesammelte Betrag bleibt unabhängig vom Grund der Beendigung erhalten
  • Sie können die Zahlung bei Ausscheiden erhalten oder bis zur Pension warten

Sie können aus Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Lohnabrechnung erkennen, welchem System Sie angehören.

Ich wurde gekündigt, welche Rechte habe ich?

Bei Kündigung in Österreich haben Arbeitnehmer verschiedene Rechte:

Kündigungsfrist:

Der Arbeitgeber muss die im Vertrag oder Kollektivvertrag festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Während dieser Zeit wird Ihr Gehalt weiter bezahlt.

Nicht verwendete Urlaubstage:

Sie können eine finanzielle Entschädigung für nicht verwendete Urlaubstage verlangen.

13. und 14. Gehalt:

Die Ihnen zustehenden anteiligen Beträge müssen bezahlt werden.

Abfertigung:

Je nach Ihrer Situation können Sie Anspruch auf Abfertigung haben.

Arbeitsbescheinigung:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Arbeitsbescheinigung auszustellen.

Besondere Schutzfälle:

Bei Schwangerschaft, Krankenstand oder Diskriminierung gelten besondere Regeln für die Kündigung.

Bei Verdacht auf ungerechtfertigte Kündigung wird empfohlen, rechtliche Unterstützung von der Arbeiterkammer zu holen.

Wie nimmt man Karenz (Elternzeit)?

Karenz ist die gesetzliche Auszeit nach der Geburt, damit Eltern sich um ihre Kinder kümmern können. Dieses Recht gilt sowohl für Mütter als auch für Väter.

Allgemeine Regeln:

  • Karenz kann normalerweise bis zu einem bestimmten Alter des Kindes genommen werden
  • Mutter und Vater können sich diese Zeit untereinander aufteilen
  • Karenz muss für eine Mindestdauer in Anspruch genommen werden

Kinderbetreuungsgeld:

Während der Karenz kann vom Staat Kinderbetreuungsgeld bezahlt werden. Höhe und Dauer variieren je nach gewähltem Modell.

Rückkehrrecht:

Nach Ende der Karenz haben Sie das Recht, zu Ihrer Arbeit zurückzukehren, und sind daher gesetzlich vor Kündigung geschützt.

Antrag:

Die Karenz muss dem Arbeitgeber schriftlich und innerhalb der gesetzlichen Fristen mitgeteilt werden. Für das Kinderbetreuungsgeld wird bei der zuständigen Versicherungsanstalt ein Antrag gestellt.

Es kann hilfreich sein, professionelle Beratung zur Auswahl des geeigneten Modells und zum Antragsprozess einzuholen.

Was ist der Unterschied zwischen Mittelschule und Gymnasium?

In Österreich wird nach der 4. Klasse Volksschule eine wichtige Bildungsentscheidung für Kinder getroffen: Mittelschule oder Gymnasium?

Mittelschule:

  • Mehr auf praktische und berufliche Bildung ausgerichtet
  • Nach der 8. Klasse wird normalerweise mit Lehre (Ausbildung) oder Berufsschule fortgesetzt
  • Fokussiert auf die individuelle Entwicklung des Schülers
  • Geeignet für Kinder, die praktische Berufe anstreben

Gymnasium:

  • Fokussiert auf akademische Bildung und Universitätsvorbereitung
  • Abschluss mit Matura-Prüfung
  • Die Matura ermöglicht direkten Universitätszugang
  • Intensiveres Curriculum und höhere akademische Erwartungen

Wichtig: Bei der Schulwahl sollten die Interessen, das Lerntempo und die Fähigkeiten des Kindes berücksichtigt werden. Die Meinung der Lehrer ist ein wichtiger Leitfaden bei dieser Entscheidung.

Es wird empfohlen, im Entscheidungsprozess mit Klassenlehrern und Schulberatern zu sprechen.

Wie funktioniert das Lehrsystem (Ausbildung)?

Die Lehre ist einer der Grundpfeiler der Berufsausbildung in Österreich. Jugendliche arbeiten sowohl in einem Betrieb als auch besuchen die Berufsschule (duales Bildungssystem).

Grundlegende Merkmale:

  • Beginnt normalerweise nach Abschluss der Schulpflicht
  • Dauert je nach Beruf etwa 2–4 Jahre
  • Ein Teil der Woche wird im Betrieb praktisch gearbeitet, ein Teil in der Berufsschule unterrichtet
  • Während der Ausbildung wird Lehrlingsentschädigung gezahlt
  • Wird mit der Lehrabschlussprüfung (LAP) abgeschlossen

Vorteile:

  • Einkommen während des Erlernens eines Berufs
  • Praktische Erfahrung sammeln
  • Starke Position am Arbeitsmarkt
  • Möglichkeit, später durch Weiterbildung den Universitätsweg einzuschlagen

Bewerbungen für Lehrstellen werden normalerweise frühzeitig eingereicht.

Ist mein türkisches Diplom in Österreich gültig?

In der Türkei erworbene Diplome werden in Österreich nicht immer automatisch anerkannt. In den meisten Fällen ist ein Anerkennungs- oder Nostrifizierungsverfahren erforderlich.

In welchen Fällen kann ein Verfahren erforderlich sein?

  • Universitätsdiplome
  • Berufsausbildungszertifikate
  • Reglementierte Berufe (wie Arzt, Krankenpfleger, Lehrer)

Allgemeiner Prozess:

  1. Übersetzung der Diplome ins Deutsche durch beeidete Übersetzer
  2. Antragstellung bei der zuständigen Behörde
  3. Prüfung und Bewertung der Dokumente

Mögliche Ergebnisse:

  • Direkte Anerkennung des Diploms
  • Teilanerkennung und Forderung nach zusätzlichen Kursen/Prüfungen
  • Anerkennung nicht möglich

Wichtig: In einigen Berufen wie Gesundheitswesen, Bildung und Recht können zusätzliche Prüfungen und hohe Deutschkenntnisse verlangt werden.

Welche Behörde zuständig ist, variiert je nach Art des Diploms. Professionelle Beratung vor der Antragstellung erleichtert den Prozess.

Mein Kind spricht kein Deutsch, was soll ich tun?

Österreichische Schulen bieten spezielle Unterstützungsprogramme für neu angekommene Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen.

Sprachfördermöglichkeiten:

  • Zusätzliche Deutschstunden in der Schule (Sprachförderung)
  • Intensive Deutschklassen (Deutschförderklasse)
  • Stufenweise Übergangsprogramme entsprechend dem Niveau des Schülers

Was Familien tun können:

  • Ermutigen Sie das Kind, Deutsch im Alltag zu verwenden
  • Unterstützen Sie die Teilnahme an außerschulischen sozialen Aktivitäten
  • Besorgen Sie deutschsprachige Bücher und Materialien aus Bibliotheken
  • Bei Bedarf zusätzliche Nachhilfestunden nehmen

Wichtig: Es wird empfohlen, dass das Kind zu Hause weiterhin seine Muttersprache verwendet. Zweisprachigkeit ist ein wichtiger Vorteil für Kinder.

Regelmäßige Kommunikation mit Lehrern und gemeinsames Verfolgen der Entwicklung des Kindes ist sehr hilfreich.

Was wird beim Elternabend besprochen?

Der Elternabend ist ein Treffen, bei dem Lehrer mit Eltern zusammenkommen, um allgemeine Themen zur Klasse zu besprechen.

Häufig besprochene Themen:

  • Allgemeiner Stand der Klasse und Ziele
  • Lehrplan für das Semester
  • Prüfungen und Bewertungsmethoden
  • Schulausflüge und Aktivitäten
  • Abwesenheits- und Hausaufgabenregeln
  • Erwartungen an die Eltern

Elternsprechtag (Einzelgespräch):

Bei diesen Gesprächen wird individuell mit dem Lehrer über Ihr Kind gesprochen:

  • Akademischer Leistungsstand
  • Soziale Entwicklung
  • Stärken und Bereiche, die entwickelt werden müssen
  • Empfehlungen für die Zukunft

Wichtig: Wenn Sie Schwierigkeiten mit Deutsch haben, ist es hilfreich, dem Lehrer im Voraus Ihren Dolmetscherbedarf mitzuteilen.

Die Teilnahme an Besprechungen ermöglicht es Ihnen, den Bildungsprozess Ihres Kindes genau zu verfolgen.

Wie erhält man Familienbeihilfe (Kindergeld)?

Familienbeihilfe ist eine Familienunterstützung für Kinder in Österreich. Für den Erhalt der Zahlung ist normalerweise ein Antrag erforderlich.

Wer kann sie generell erhalten?

  • Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und rechtmäßig wohnen
  • Es kann die Bedingung des Zusammenlebens mit dem Kind (oder überwiegender Bestreitung der Ausgaben des Kindes) gelten
  • Für Kinder unter 18 gilt sie in der Regel; nach 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen weiter
  • Für Studierende kann sie in den meisten Fällen bis 24 Jahre möglich sein

Wie stellt man einen Antrag?

  1. Antrag über Finanzamt/FinanzOnline
  2. Unterlagen wie Ausweis/Reisepass, Meldezettel, Dokumente des Kindes können verlangt werden
  3. Unter geeigneten Bedingungen kann eine rückwirkende Zahlung möglich sein (Regeln und Fristen können variieren)

Antragsvoraussetzungen und Dokumentenliste können je nach Situation variieren. Es wird empfohlen, offizielle Quellen für aktuelle Informationen zu konsultieren.

Was ist Sozialhilfe / Mindestsicherung?

Sozialhilfe (an manchen Orten auch "Mindestsicherung" genannt) ist eine soziale Unterstützung für Personen mit unzureichendem Einkommen zur Deckung grundlegender Lebenshaltungskosten. Die Regeln können sich je nach Bundesland unterscheiden.

Welche Bedingungen können generell gelten?

  • Rechtmäßiger Aufenthalt und tatsächliches Wohnen in Österreich
  • Einkommens- und Vermögenskriterien (Hilfe wird als "letzte Zuflucht"-Unterstützung betrachtet)
  • Wenn arbeitsfähig, Bereitschaft zur Arbeitssuche/Orientierung auf geeignete Arbeit
  • Je nach Staatsbürgerschaft/Aufenthaltsstatus können zusätzliche Bedingungen gelten (insbesondere bei Drittstaatsangehörigen)

Antrag: Wird normalerweise über die zuständige Sozialbehörde in Ihrer Region gestellt (Institutionsname kann je nach Bundesland variieren).

Beträge, Einkommensgrenzen und Bedingungen variieren je nach Bundesland. Für aktuelle Informationen werden die offizielle Seite Ihres Bundeslandes und oesterreich.gv.at-Quellen empfohlen.

Wie löse ich e-card-Probleme?

Die e-card ist Ihre Krankenversicherungskarte in Österreich. Sie wird bei Arzt- und Krankenhausbesuchen verwendet.

Häufige Situationen:

1) Verloren / gestohlen / beschädigt:

  • Melden Sie dies so schnell wie möglich Ihrer Versicherungsanstalt (ÖGK, SVS usw.)
  • Ihre Karte wird aus Sicherheitsgründen gesperrt und Sie können eine neue Karte beantragen
  • Bei Bedarf kann mit einem Ersatzbeleg verfahren werden

2) Karte funktioniert nicht oder ist nie angekommen:

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Adressinformationen korrekt sind
  • Bestätigen Sie Ihren Versicherungsstatus und Ihre e-card-Registrierung über Ihre Versicherungsanstalt

3) Nicht versichert:

  • Optionen wie "Mitversicherung" über den arbeitenden Ehepartner oder AMS-Registrierung können gelten
  • Lösungswege über Sozialeinrichtungen können je nach Situation variieren

Verfahren können je nach Versicherungsanstalt variieren. Für aktuelle Anleitung wird empfohlen, die offizielle Seite Ihrer eigenen Versicherungsanstalt zu konsultieren.

Wer kann Wohnbeihilfe (Mietbeihilfe) erhalten?

Wohnbeihilfe ist eine vom Bundesland bereitgestellte Unterstützung, um Haushalten mit niedrigem Einkommen bei der Deckung ihrer Wohnkosten zu helfen. Die Regeln variieren je nach Bundesland.

Welche Kriterien können generell gelten?

  • Hauptwohnsitz im Bundesland
  • Berechtigung basierend auf Einkommen und Haushaltssituation
  • Landeskriterien bezüglich Art, Größe und Miet-/Zahlungsbedingungen der Wohnung
  • Unterlagen wie Mietvertrag und Einkommensnachweise für den Antrag

Antrag: In Vorarlberg wird der Antrag normalerweise über die zuständigen Abteilungen des Landes gestellt (online oder per Formular).

Einkommensgrenzen und Berechnungsmethoden können regelmäßig aktualisiert werden. Für aktuelle Bedingungen wird empfohlen, die offizielle Wohnbeihilfe-Seite des Landes Vorarlberg zu konsultieren.

Wie viel Pension erhalte ich, wenn ich in Pension gehe?

Die Pension in Österreich wird auf Grundlage der während des Arbeitslebens gemeldeten Einkünfte und der Versicherungsdauer berechnet. Der genaue Betrag ist individuell und von Person zu Person unterschiedlich.

Allgemeine Informationen:

  • Das reguläre Pensionsalter beträgt grundsätzlich 65 Jahre; für Frauen wird das Pensionsalter schrittweise angehoben
  • Den voraussichtlichen Pensionsbetrag können Sie am zuverlässigsten über Ihr „Pensionskonto“ einsehen
  • Falls das Einkommen niedrig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine „Ausgleichszulage“ (Ergänzungsleistung) in Anspruch genommen werden
  • Themen wie in der Türkei zurückgelegte Versicherungszeiten werden im Rahmen bilateraler Abkommen gesondert berücksichtigt

Für ein möglichst genaues Ergebnis wird empfohlen, Ihr persönliches Konto bei der Pensionsversicherung (PV) sowie die offiziellen Berechnungstools zu überprüfen.